Julia Hesse
DIPLOM-PSYCHOLOGIN
PSYCHOLOGISCHE PSYCHOTHERAPEUTIN
Kosten
Ich führe meine psychotherapeutische Praxis uneingeschränkt als Privatpraxis.
Als Psychologische Psychotherapeutin habe ich keine Kassenzulassung. Dementsprechend besteht keine Abrechnungsgenehmigung mit gesetzlichen Krankenversicherungen. Meine psychotherapeutischen Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP), analog GOÄ, abgerechnet.
Privatversicherte
(mit und ohne Beihilfeanspruch)
Grundsätzlich übernehmen private Krankenversicherungen und Beihilfestellen die Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) analog GOÄ von privat niedergelassenen Psychotherapeuten abgerechnet werden.
Sowohl das Vorgehen bei der Antragstellung Ihrer ambulanten Psychotherapie als auch die Höhe der Kostenübernahme durch Ihre Private Krankenversicherung (PKV) bzw. Beihilfestelle ist in Ihren individuellen Vertragsbedingungen Ihrer PKV mit oder ohne Beihilfeanspruch geregelt.
Klären Sie bitte vorab auch die Anzahl genehmigungsfähiger probatorischer Sitzungen (bis zu 5 Terminen).
Die zur Antragstellung Ihrer ambulanten Psychotherapie erforderlichen Formulare erhalten Sie bei Ihrer Privaten Krankenversicherung und Beihilfestelle.
Bei weiterführenden Fragen empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme mit Ihrer Privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle.
Gesetzlich Versicherte
Ich führe meine psychotherapeutische Praxis uneingeschränkt als Privatpraxis.
Als Psychologische Psychotherapeutin habe ich keine Kassenzulassung. Dementsprechend besteht keine Abrechnungsgenehmigung mit gesetzlichen Krankenkassen.
Meine psychotherapeutischen Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP), analog GOÄ, abgerechnet.
Als gesetzlich Versicherter haben Sie die Möglichkeit, die Kosten entweder
a) selbst zu übernehmen
oder
b) im Rahmen eines Kostenerstattungsverfahrens einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zu stellen.
Diese Option biete ich nicht generell, sondern ausschließlich in Einzelfällen an.
Sollten Sie bei niedergelassenen Psychotherapeut/-Innen mit kassenärztlicher Abrechnungsgenehmigung innerhalb einer zumutbaren (Einzelfallentscheidungen!) Wartezeit keinen Psychotherapieplatz erhalten, können Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einen Antrag auf Erstattung der Behandlungskosten bei mir stellen (Erstattungsverfahren).
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse über die erforderlichen Voraussetzungen für das entsprechende Kostenerstattungsverfahren im Bereich ambulanter Psychotherapie.
Lassen Sie sich die Dringlichkeit einer Psychotherapie vom Hausarzt oder von einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie bzw. Facharzt für Nervenheilkunde (FA für Neurologie und Psychiatrie) bestätigen. Diese sollte eine Formulierung beinhalten, dass eine Psychotherapie umgehend geboten sei, um eine Verschlechterung der Symptome zu verhindern (sog. Dringlichkeitsbescheinigung)
Entsprechend der Psychotherapie-Richtlinie von 2017 nehmen Sie bitte vor der Antragstellung auf Kostenerstattung bei einer ambulanten Praxis für Psychotherapie, die eine Kassenärztliche Abrechnungsgenehmigung hat, eine Psychotherapeutische Sprechstunde in Anspruch.
Im Rahmen dieser Sprechstunde lassen Sie sich von der Psychotherapeutin bzw. dem Psychotherapeuten ein Formular ausstellen (PTV 11), in dem bereits die Verdachtsdiagnose gestellt wird. Lassen Sie sich die Notwendigkeit einer zeitnahen Behandlung mit einer entsprechenden max. Wartezeit bescheinigen. Es sollte des Weiteren vermerkt werden, dass die entsprechende Praxis für Psychotherapie keine freien Kapazitäten zur Ausführung Ihrer Psychotherapie hat. Ggf. kann auch eine Empfehlung einer Psychotherapie bei einer Privatpraxis für Psychotherapie dokumentiert werden.
Bitte verweisen Sie auf Ihr spezielles Anliegen, z. B. einer Schmerzerkrankung mit Notwendigkeit einer spezielle Schmerzpsychotherapie.
Adressenlisten von entsprechend tätigen Psychotherapeut/-Innen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse, Ihrem Hausarzt oder Facharzt oder im Internet.
Eine Ausnahme von dieser Voraussetzung besteht, wenn Sie sich innerhalb der letzten 12 Monate in einer stationären Behandlung aufgrund einer psychischen Erkrankung befunden haben.
Für den Antrag nach § 13 Abs. 3 SGB V brauchen Sie:
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Einen Nachweis der Kontaktaufnahme (Tabelle/Liste) von mind. 3 (besser 5) Psychotherapeut/-Innen mit Angabe einer möglichen Wartezeit (inkl. Datum und Uhrzeit des Anrufs bzw. der Vermerk, dass kein Rückruf der Praxis erfolgt ist)
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Ein Formular (PTV 11), dass Ihnen im Rahmen einer Psychotherapeutischen Sprechstunde in einer Praxis für Psychotherapie durch Psychotherapeut/-Innen mit Kassenzulassung ausgestellt wurde und darin eine Verdachts-/Diagnose, ein dringender Psychotherapiebedarf mit zeitnahem Beginn (auch in einer Privatpraxis für Psychotherapie) sowie das Fehlen eigener freier Kapazitäten für die Durchführung Ihrer Psychotherapie.
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Die Bescheinigung eines Facharztes (Hausarzt oder FA für Psychiatrie, Psychotherapie und Neurologie), dass bei Ihnen aufgrund Ihrer aktuellen Probleme ein notwendiger und unaufschiebbarer psychotherapeutischer Behandlungsbedarf besteht und eine längere Wartezeit unzumutbar wäre (sog. Dringlichkeitsbescheinigung).
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Ein formloses Anschreiben, in dem Sie wegen Ihrer Beschwerden die Übernahme der Kosten für die ambulante psychotherapeutische Behandlung bei mir beantragen.
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Stellungnahme von mir, dass ich die Behandlung von Ihnen übernehmen kann.
Bei weiteren Fragen hierzu nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf.
Selbstzahler
Für Selbstzahler entfallen die Formalitäten mit den Krankenkassen.
Es werden keine formalen Angaben Ihrer Krankenkasse übermittelt.
Die Abrechnung meiner Leistungen erfolgt auf der Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) analog GOÄ.
KONTAKT
Wenn Sie Fragen zu meinem Therapieangebot oder zur Terminvergabe haben, nehmen Sie gern mit mir Kontakt auf.
Zur Klärung Ihres Anliegens erreichen Sie mich telefonisch unter der Nummer 0931-25091675 oder schreiben Sie mir eine E-Mail an info@hesse-psychotherapie.de
Privatpraxis für Psychotherapie
Dipl.-Psych. Julia Hesse
Psychologische Psychotherapeutin
Psychotherapie / Verhaltenstherapie
Juliuspromenade 28
97070 Würzburg
Telefon: 0931-25091675
©2024 Dipl.-Psych. Julia Hesse